Gläubiger-Infos

  • Sie werden über die Leistungsfähigkeit und die Gesamtsituation der Schuldnerin / des Schuldners informiert.
  • Sie erhalten ein faires Angebot für eine Einmalzahlung zur Abgeltung Ihrer Forderung.
  • Der Vergleichsbetrag wird nach Zustandekommen einer Gesamtsanierung über die Stiftung “Resozialisierungsfonds Dr. Traugott Bender”  zeitnah und unbürokratisch ausbezahlt.
  • Das Rückzahlungsrisiko wird von der Stiftung “Resozialisierungsfonds Dr. Traugott Bender” übernommen.
  • Langwierige, häufig erfolglose Prozesse gerichtlicher Vollstreckungsversuche werden beendet.
  • Sie sparen Kosten für die Verwaltung und die Beitreibung der Forderung.
  • Sie müssen nicht an einem Verbraucherinsolvenzverfahren mitwirken.

Der außergerichtliche Einigungsversuch kann für Sie deshalb interessant und wirtschaftlich sinnvoll sein.

Die Stiftung “Resozialisierungsfonds Dr. Traugott Bender”  hofft auf Ihre Mitarbeit und Bereitschaft zur Unterstützung der Entschuldungsbemühungen.

Dr. Traugott Bender

Dr. Traugott BenderDr. Traugott Bender war von 1972 bis Oktober 1977 Justizminister von Baden-Württemberg.
Zur Person...