Geschäftsbericht der Stiftung für das Jahr 2024
Die Stiftung vermittelt zwischen dem Schuldner und allen seinen Gläubigern, nachdem deren Forderungen überprüft und ihre exakte Höhe festgestellt wurden. Anschließend führt sie Vergleichsverhandlungen mit dem Ziel der Herabsetzung der Forderungen, die in außergerichtliche Vergleiche münden. In Höhe der gesamten Vergleichsbeträge wird ein zinsloses Darlehen gewährt. Die Vergleichsbeträge werden direkt an die Gläubiger ausbezahlt. Die Gläubiger erhalten erheblich schneller ihr Geld, als wenn sie sich selber um die Beitreibung mit ungewissem Ausgang kümmern müssen. Der Schuldner zahlt das Darlehen anschließend in monatlichen Raten innerhalb von maximal 5 Jahren an die Stiftung zurück.
Geschäftsbericht 2024 Stiftung ResozialisierungsfondsPressestimmen
23.01.2015: Pressemitteilung des Justizministeriums
03.05.2014: Neckar- und Enzbote
16.04.2014: Pressemitteilung des Justizministerums
13.03.2013: Stuttgarter Nachrichten
12.03.2013: Badische Neueste Nachrichten
12.03.2013: Schwäbische Zeitung
12.03.2013: Stuttgarter Zeitung