Geschäftsbericht der Stiftung für das Jahr 2022
Straffällig gewordene Menschen haben oftmals Schulden, die sie aufgrund ihrer Straffälligkeit nicht mehr ordnungsgemäß zurückzahlen konnten. Je länger dieser Zustand andauert, desto höher werden die Schulden. In zahlreichen Fällen sind darüber hinaus weitere Verbindlichkeiten durch die Straftat hinzugekommen. Auf der anderen Seite haben die ehemals Straffälligen keinerlei Vermögenswerte, auf die sie zurückgreifen können und sind deshalb bei den Banken auch nicht kreditwürdig. Um den wachsenden Rückzahlungsdruck ihrer Gläubiger loszuwerden, sehen sie sich ohne Hilfe möglicherweise wieder gezwungen, weitere Straftaten zu begehen, um ihre Verbindlichkeiten zu tilgen. Dies zu verhindern ist die Aufgabe der Stiftung Resozialisierungsfonds Dr. Traugott Bender. Sie hilft überschuldeten, straffällig gewordenen Menschen, indem sie ihnen für die Schuldenregulierung ein zinsloses Darlehen gibt, das sie an die Stiftung in monatlichen Raten innerhalb von 5 Jahren zurückzahlen. Die Satzung der Stiftung bestimmt allerdings, dass die Hilfe auf Menschen mit Wohnsitz in Baden-Württemberg beschränkt ist.
Pressestimmen
23.01.2015: Pressemitteilung des Justizministeriums
03.05.2014: Neckar- und Enzbote
16.04.2014: Pressemitteilung des Justizministerums
13.03.2013: Stuttgarter Nachrichten
12.03.2013: Badische Neueste Nachrichten
12.03.2013: Schwäbische Zeitung
12.03.2013: Stuttgarter Zeitung