Verfahrensablauf

Voraussetzungen:

  • Sie sind aus Baden-Württemberg und wurden straffällig.
  • Sie haben ein regelmäßiges Einkommen.
  • Sie haben Schulden, die Sie nicht ohne Hilfe zahlen können.

Ablauf des Verfahrens:

  • Erstellen Sie eine Liste all Ihrer Schulden (Schuldenliste).
  • Sie wenden sich an Ihren Bewährungshelfer, an eine Schuldnerberatungsstelle (betreuende Stelle) oder direkt an den für Ihren Wohnsitz zuständigen Beauftragten der Stiftung.
  • Nachdem diese Ansprechpartner Ihr Anliegen geprüft haben, werden Sie die weiteren erforderlichen Angaben machen und die notwendigen Erklärungen abgeben.
  • Die Beauftragten der Stiftung führen die Vergleichsverhandlungen mit Ihren Gläubigern.
  • Wenn alle Gläubiger im Rahmen der Vergleiche bereit sind, auf einen Teil ihrer Forderung zu verzichten, reicht der zuständige Beauftragte der Stiftung Ihren Antrag auf ein Sanierungsdarlehen an den Vorstand der Stiftung weiter.
  • Der Vorstand entscheidet über die Vergabe des Darlehens. Ein Rechtsanspruch auf ein Darlehen besteht nicht. Der Höchstbetrag für ein Darlehen beträgt grundsätzlich 11.000 €.
  • Bei Bewilligung des Darlehens werden die Vergleichsbeträge direkt an die Gläubiger ausbezahlt.
  • Sie zahlen das Darlehen in monatlichen Raten zurück. Die regelmäßige Dauer der Rückzahlung beträgt 5 Jahre.

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Dr. Traugott Bender

Dr. Traugott BenderDr. Traugott Bender war von 1972 bis Oktober 1977 Justizminister von Baden-Württemberg.
Zur Person...