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Voraussetzungen:
- Sie sind aus Baden-Württemberg und wurden straffällig.
- Sie haben ein regelmäßiges Einkommen.
- Sie haben Schulden, die Sie nicht ohne Hilfe
zahlen können.
Ablauf des Verfahrens:
- Erstellen Sie eine Liste all Ihrer Schulden
(Schuldenliste).
- Sie wenden sich an Ihren Bewährungshelfer, an
eine Schuldnerberatungsstelle (betreuende Stelle)
oder direkt an den
für Ihren Wohnsitz zuständigen Beauftragten der Stiftung.
- Nachdem diese Ansprechpartner Ihr Anliegen geprüft
haben, werden Sie die weiteren erforderlichen Angaben
machen und die notwendigen Erklärungen abgeben.
- Die Beauftragten der Stiftung führen die Vergleichsverhandlungen
mit Ihren Gläubigern.
- Wenn alle Gläubiger im Rahmen der Vergleiche
bereit sind, auf einen Teil ihrer Forderung zu verzichten,
reicht der zuständige Beauftragte der Stiftung
Ihren Antrag auf ein Sanierungsdarlehen an den Vorstand
der Stiftung weiter.
- Der Vorstand entscheidet über die Vergabe des
Darlehens. Ein Rechtsanspruch auf ein Darlehen besteht
nicht. Der Höchstbetrag für ein Darlehen beträgt
grundsätzlich 11.000 €.
- Bei Bewilligung des Darlehens werden die Vergleichsbeträge
direkt an die Gläubiger ausbezahlt.
- Sie zahlen das Darlehen in monatlichen Raten
zurück. Die regelmäßige Dauer der Rückzahlung beträgt
5 Jahre.
Schauen Sie sich auch unser Merkblatt und Info-Blatt
an!
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