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Die Stiftung "Resozialisierungsfonds Dr. Traugott
Bender" finanziert sich hauptsächlich aus den Einnahmen
aus der Rückzahlung der Darlehen, durch die von Gerichten
und Staatsanwaltschaften zugewiesenen Geldauflagen /
Geldbußen, Kapitalerträgen und durch Spenden.
Auch Ihre Spende würde der Stiftung helfen, ihre
Aufgabe weiter erfüllen zu können. Für Ihre Spende
erhalten Sie eine Spendenbescheinigung, die Sie für
steuerliche Zwecke verwenden können.
Alle Spenden werden direkt dem Stiftungszweck zugeführt.
Die Stiftung ist wegen der Förderung der Fürsorge
für Strafgefangene und ehemalige Strafgefangene nach
Freistellungsbescheid des Finanzamts Stuttgart-Körperschaften
als gemeinnützigen Zwecken dienend anerkannt und von
der Körperschaftsteuer befreit.
Zuwendungen (Spenden) werden nur zur Förderung der
Fürsorge für Strafgefangene und ehemalige Strafgefangene
verwendet.
Bankverbindungen der Stiftung:
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BW Bank (BLZ
600 501 01)
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Kto.Nr. 2828390
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Postbank Stuttgart (BLZ 600 100 70)
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Kto.Nr. 11131703
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Sparkasse Karlsruhe (BLZ 660 501 01)
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Kto.Nr. 9623240
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