Richtlinien
Richtlinien - 2. Ziel der Sanierungshilfe
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1. Allgemeines

2. Ziel

3. Grundsätze

4. Voraussetzungen

5. Vorbereitung

6. Bewilligungsverfahren

 

2.

Schuldenregulierung für Straffällige durch Vergabe von zinslosen Darlehen zur Ablösung aller Schulden (Gesamtsanierung). Die finanzielle Notlage soll beendet und weitere finanzielle Überforderung soll vermieden werden.

Dem Straffälligen soll ein Neuanfang in wirtschaftlich geordneten Verhältnissen ermöglicht werden.

Gläubiger, die Opfer der Straftat des Straffälligen sind, sollen möglichst rasch befriedigt werden.

Neue Straftaten aus finanzieller Not sollen verhindert werden.

 

 

  Letzte Aktualisierung: 05.10.2007
© 2003 Stiftung "Resozialisierungsfonds Dr. Traugott Bender" Zurück zur vorherigen Seite Nach oben