Richtlinien
Richtlinien - 1. Allgemeines
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1. Allgemeines

2. Ziel

3. Grundsätze

4. Voraussetzungen

5. Vorbereitung

6. Bewilligungsverfahren

 

1.1

Antragstellung
Anträge auf Gewährung eines Darlehens zur Schuldensanierung können von Straffälligen aus Baden-Württemberg beim Vorstand der Stiftung, bei den Beauftragten für die Stiftung Resozialisierungsfonds oder bei einer betreuenden Stelle gestellt werden.
 

1.2

Beauftragte für die Stiftung Resozialisierungsfonds
Mit der Bearbeitung der Anträge nach den Bestimmungen dieser Richtlinien sind von der NEUSTART gGmbH in Stuttgart – Zentralbereich Sozialarbeit – Beauftragte für die Stiftung Resozialisierungsfonds (nachfolgend "Beauftragte" genannt) bestellt. Ein Beauftragter hat die Aufgabe, die Tätigkeit der Beauftragten zu koordinieren.

 

 

    Letzte Aktualisierung: 04.02.09
© 2003 Stiftung "Resozialisierungsfonds Dr. Traugott Bender" Zurück zur vorherigen Seite Nach oben