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1.2
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Beauftragte für die Stiftung Resozialisierungsfonds
Mit der Bearbeitung der Anträge nach den Bestimmungen dieser Richtlinien sind
von der NEUSTART gGmbH in Stuttgart – Zentralbereich Sozialarbeit – Beauftragte
für die Stiftung Resozialisierungsfonds (nachfolgend "Beauftragte" genannt)
bestellt. Ein Beauftragter hat die Aufgabe, die Tätigkeit der Beauftragten zu koordinieren.
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