Aufgabe und Ziel
Schuldensanierung für Straffällige aus Baden-Württemberg
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Die Stiftung "Resozialisierungsfonds Dr. Traugott Bender" hilft

  • bei der Schuldenregulierung
  • für straffällig gewordene Menschen aus Baden-Württemberg
  • durch Vergabe von zinslosen Darlehen

Ziel dieser Hilfe

  • ist das Ende der finanziellen Notlage durch Ablösung aller Schulden (Gesamtsanierung)
  • soll ein Neuanfang in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen sein
  • ist die Verhinderung neuer Straftaten aus finanzieller Not
  • ist die schnelle Befriedigung von Gläubigern, die auch Opfer der Straftat sind

Wichtige Voraussetzungen sind

  • die Bereitschaft, mit einer beratenden Stelle (Bewährungshelfer, Schuldnerberatungsstelle oder einer anderen vergleichbaren Stelle) zusammenzuarbeiten
  • ein regelmäßiges Einkommen, aus dem monatliche Tilgungsraten bezahlt werden können (Tilgungsfähigkeit)
  • die Verpflichtung, grundsätzlich keine neue Schulden zu machen, solange das Darlehen der Stiftung nicht getilgt ist
  • dass Gläubiger auf einen Teil ihrer Forderung verzichten (gerichtlich festgestellte Schmerzensgeldansprüche oder Schadensersatzansprüche können davon ausgenommen werden und in voller Höhe bezahlt werden)
  • dass Geldstrafen und Geldbußen nicht Gegenstand eines Sanierungsverfahrens sind

 

  Seite drucken Letzte Aktualisierung: 29.05.2003
© 2003 Stiftung "Resozialisierungsfonds Dr. Traugott Bender" Zurück zur vorherigen Seite Nach oben