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Die Stiftung "Resozialisierungsfonds Dr.
Traugott Bender" hilft
- bei der Schuldenregulierung
- für straffällig gewordene Menschen aus Baden-Württemberg
- durch Vergabe von zinslosen Darlehen
Ziel dieser Hilfe
- ist das Ende der finanziellen Notlage durch
Ablösung aller Schulden (Gesamtsanierung)
- soll ein Neuanfang in geordneten wirtschaftlichen
Verhältnissen sein
- ist die Verhinderung neuer Straftaten aus finanzieller
Not
- ist die schnelle Befriedigung von Gläubigern,
die auch Opfer der Straftat sind
Wichtige Voraussetzungen sind
- die Bereitschaft, mit einer beratenden Stelle
(Bewährungshelfer, Schuldnerberatungsstelle oder
einer anderen vergleichbaren Stelle) zusammenzuarbeiten
- ein regelmäßiges Einkommen, aus dem monatliche
Tilgungsraten bezahlt werden können (Tilgungsfähigkeit)
- die Verpflichtung, grundsätzlich keine neue
Schulden zu machen, solange das Darlehen der Stiftung
nicht getilgt ist
- dass Gläubiger auf einen Teil ihrer Forderung
verzichten (gerichtlich festgestellte Schmerzensgeldansprüche
oder Schadensersatzansprüche können davon ausgenommen
werden und in voller Höhe bezahlt werden)
- dass Geldstrafen und Geldbußen nicht Gegenstand
eines Sanierungsverfahrens sind
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