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Geschäftsbericht 2008 - Tätigkeitsbericht
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Tätigkeitsbericht im Einzelnen

Beauftragte Bewährungshelferinnen und Bewährungshelfer, betreuende Bewährungshelferinnen und Bewährungshelfer und betreuende Stellen

Bevor es zu einer Darlehensvergabe kommt, prüfen die betreuenden Stellen und die (beauftragten) Bewährungshelferinnen und Bewährungshelfer die „Darlehenswünsche“ der Straffälligen.
Liegen die Voraussetzungen für ein Darlehen beim Antragsteller vor, so beginnt
die eigentliche Arbeit.
Die Bearbeitung der Darlehensanträge ist sehr zeitaufwändig und die Vergleichsverhandlungen
mit den Gläubigern gestalten sich zunehmend schwieriger. Hier beweisen die beauftragten Bewährungshelferinnen und Bewährungshelfer ihr fachliches Können. Dies zeigt sich daran, dass der Vorstand der Stiftung im Jahr 2008 allen von ihnen befürworteten Anträgen durch die Bewilligung von Darlehen bzw. Zusatzdarlehen entsprochen hat.

Die beauftragten Bewährungshelfer, betreuenden Bewährungshelfer, Schuldnerberatungsstellen, kommunale und soziale Einrichtungen halten den unmittelbaren Kontakt zum Darlehensnehmer. Bei der Lösung von Problemen bei der Rückzahlung der Darlehen unterstützen sie in großem Maße
die Stiftung. Ohne ihre Hilfe wären viel mehr Schwierigkeiten zu erwarten. Die Stiftung ist diesen Stellen für ihre Unterstützung sehr dankbar und bemüht sich für die Zukunft hier um eine noch engere Zusammenarbeit.

Darlehensnehmer

Der überwiegende Teil der Darlehensnehmer nutzt die ihnen von der Stiftung gebotene Chance zu einem wirtschaftlich geordneten Neuanfang. Es ist ihnen klar, dass sich diese Möglichkeit zur Schuldensanierung nur einmal bietet. Sie wissen die gewährten Hilfen zu schätzen und zahlen die
vereinbarten Tilgungsraten pünktlich. Dies beweist der Dank eines Darlehensnehmers, nachdem er die letzte Tilgungsrate überwiesen hat:

„..möchte mich vielmals bei Ihnen bedanken!!! … Ich denke nicht, dass ich meinen Weg bis hierher so (mehr oder weniger) mühelos geschafft hätte. Der Name Ihrer Stiftung ist daher in meinem Falle überaus zutreffend! Es sollte mehr Einrichtungen geben, die es Menschen ermöglichen,
den Start in ihr neues Leben in dem Maße zu erleichtern, wie Sie es tun…..

Sorry, wenn die eine oder andere Zahlung mal wieder nicht pünktlich war. Ich krieg’s leider nicht immer punktgenau gebacken… Ich hoffe, dass Sie sich nicht allzu sehr darüber geärgert haben… Also noch einmal vielen Dank für Ihre Hilfe und Geduld…“

Stundung und Ratenermäßigung

Probleme bei der Rückzahlung der Darlehen entstehen hauptsächlich bei Verlust des Arbeitsplatzes, Familienzuwachs oder bei Wohnsitzwechsel. Sind Darlehensnehmer nicht mehr in der Lage, die vereinbarten monatlichen Tilgungsraten zu zahlen, werden die Raten vorübergehend ermäßigt oder
gestundet. So hat die Stiftung im Jahr 2008 in 296 Fällen auf Antrag Zahlungserleichterungen gewährt.

Haft

Nach unserer Kenntnis waren 15 Schuldner (von aktuell 670 Darlehensnehmern) Ende 2008 inhaftiert. Einige dieser erneut straffällig gewordenen und inhaftierten Darlehensnehmer haben ihre Tilgungszahlungen dennoch auch während der Haft, z.B. als Freigänger fortgesetzt.

Mahn- und Vollstreckungsbescheid

In 9 Fällen wurde 2008 ein Mahnbescheid und in 7 Fällen ein Vollstreckungsbescheid erwirkt.

Zwangsvollstreckung

An Gerichtsvollzieher wurden 40 Vollstreckungsaufträge, bzw. Aufträge zur Abnahme der eidesstattlichen Versicherung erteilt. 2 Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse wurden auf unseren Antrag erlassen.

Insolvenzverfahren

Etliche Darlehensnehmer, die sich nach Darlehensvergabe neu verschuldet haben, versuchen über das Insolvenzverfahren ihre finanziellen Probleme zu bereinigen. Damit fällt auch unsere Forderung in das Insolvenzverfahren.

In 71 Verfahren ist das bisher geschehen. Unsere Restforderungen betragen in diesen Verfahren insgesamt 235.648,15 € (Durchschnitt pro Darlehensnehmer = 3.318,99 €). Dabei handelt es sich regelmäßig um Fälle, in denen wir bei der Beitreibung der Forderung bereits Schwierigkeiten hatten.
Auf Grund der im Darlehensvertrag enthaltenen Abtretungserklärung seitens des Darlehensnehmers, steht uns in einem Insolvenzverfahren ein Absonderungsrecht zu. Wir erhalten in den ersten 2 Jahren nach Eröffnung des Verfahrens die abgetretenen, pfändbaren Einkommensanteile des Schuldners. In einigen Fällen konnten wir dadurch Rückflüsse verzeichnen. Trotzdem sind hier auf längere Sicht gesehen weitere Forderungsberichtigungen zu
erwarten.

Ergebnis der Stiftungsarbeit

Wie bereits einleitend dargestellt, leistet die Stiftung mit ihrer Arbeit einen deutlichen Beitrag zur Vermeidung von Rückfallkriminalität. Ohne die Hilfen durch den Resozialisierungsfonds wäre die Wiedergutmachung der durch die Straftat eingetretenen Schäden in vielen Fällen nicht möglich. Die schnelle Befriedigung der Gläubiger würde häufig scheitern.

In Fällen, in denen ein gerichtlich festgestellter Schmerzensgeldanspruch besteht, sorgt die Stiftung weiterhin in der Regel für die möglichst ungekürzte Erfüllung dieses Anspruchs.

Die Darlehen und Zuschüsse der Stiftung kommen somit nicht nur den Straffälligen, sondern auch den Opfern von Straftaten zugute. Damit dient die Arbeit der Stiftung gleichzeitig dem Opferschutz.

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  Letzte Aktualisierung: 02.02.2009
© 2009 Stiftung "Resozialisierungsfonds Dr. Traugott Bender" Zurück zur vorherigen Seite Nach oben