|
Tätigkeitsbericht im Einzelnen
Beauftragte Bewährungshelferinnen und Bewährungshelfer, betreuende
Bewährungshelferinnen und Bewährungshelfer und betreuende Stellen
Bevor es zu einer Darlehensvergabe kommt, prüfen die betreuenden Stellen
und die (beauftragten) Bewährungshelferinnen und Bewährungshelfer die „Darlehenswünsche“ der Straffälligen.
Liegen die Voraussetzungen für ein Darlehen beim Antragsteller vor, so beginnt
die eigentliche Arbeit.
Die Bearbeitung der Darlehensanträge ist sehr zeitaufwändig und die Vergleichsverhandlungen
mit den Gläubigern gestalten sich zunehmend schwieriger.
Hier beweisen die beauftragten Bewährungshelferinnen und Bewährungshelfer
ihr fachliches Können. Dies zeigt sich daran, dass der Vorstand
der Stiftung im Jahr 2008 allen von ihnen befürworteten Anträgen durch die
Bewilligung von Darlehen bzw. Zusatzdarlehen entsprochen hat.
Die beauftragten Bewährungshelfer, betreuenden Bewährungshelfer,
Schuldnerberatungsstellen, kommunale und soziale Einrichtungen halten
den unmittelbaren Kontakt zum Darlehensnehmer. Bei der Lösung von Problemen
bei der Rückzahlung der Darlehen unterstützen sie in großem Maße
die Stiftung. Ohne ihre Hilfe wären viel mehr Schwierigkeiten zu erwarten.
Die Stiftung ist diesen Stellen für ihre Unterstützung sehr dankbar und bemüht
sich für die Zukunft hier um eine noch engere Zusammenarbeit.
Darlehensnehmer
Der überwiegende Teil der Darlehensnehmer nutzt die ihnen von der Stiftung
gebotene Chance zu einem wirtschaftlich geordneten Neuanfang.
Es ist ihnen klar, dass sich diese Möglichkeit zur Schuldensanierung nur
einmal bietet. Sie wissen die gewährten Hilfen zu schätzen und zahlen die
vereinbarten Tilgungsraten pünktlich.
Dies beweist der Dank eines Darlehensnehmers, nachdem er die letzte Tilgungsrate
überwiesen hat:
„..möchte mich vielmals bei Ihnen bedanken!!! … Ich denke nicht, dass
ich meinen Weg bis hierher so (mehr oder weniger) mühelos geschafft
hätte. Der Name Ihrer Stiftung ist daher in meinem Falle überaus zutreffend!
Es sollte mehr Einrichtungen geben, die es Menschen ermöglichen,
den Start in ihr neues Leben in dem Maße zu erleichtern, wie Sie
es tun…..
Sorry, wenn die eine oder andere Zahlung mal wieder nicht pünktlich
war. Ich krieg’s leider nicht immer punktgenau gebacken… Ich hoffe,
dass Sie sich nicht allzu sehr darüber geärgert haben… Also noch einmal
vielen Dank für Ihre Hilfe und Geduld…“
Stundung und Ratenermäßigung
Probleme bei der Rückzahlung der Darlehen entstehen hauptsächlich bei
Verlust des Arbeitsplatzes, Familienzuwachs oder bei Wohnsitzwechsel.
Sind Darlehensnehmer nicht mehr in der Lage, die vereinbarten monatlichen
Tilgungsraten zu zahlen, werden die Raten vorübergehend ermäßigt oder
gestundet. So hat die Stiftung im Jahr 2008 in 296 Fällen auf Antrag Zahlungserleichterungen
gewährt.
Haft
Nach unserer Kenntnis waren 15 Schuldner (von aktuell 670 Darlehensnehmern)
Ende 2008 inhaftiert. Einige dieser erneut straffällig gewordenen und
inhaftierten Darlehensnehmer haben ihre Tilgungszahlungen dennoch auch
während der Haft, z.B. als Freigänger fortgesetzt.
Mahn- und Vollstreckungsbescheid
In 9 Fällen wurde 2008 ein Mahnbescheid und in 7 Fällen ein Vollstreckungsbescheid
erwirkt.
Zwangsvollstreckung
An Gerichtsvollzieher wurden 40 Vollstreckungsaufträge, bzw. Aufträge zur
Abnahme der eidesstattlichen Versicherung erteilt. 2 Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse
wurden auf unseren Antrag erlassen.
Insolvenzverfahren
Etliche Darlehensnehmer, die sich nach Darlehensvergabe neu verschuldet
haben, versuchen über das Insolvenzverfahren ihre finanziellen Probleme
zu bereinigen. Damit fällt auch unsere Forderung in das Insolvenzverfahren.
In 71 Verfahren ist das bisher geschehen. Unsere Restforderungen betragen
in diesen Verfahren insgesamt 235.648,15 € (Durchschnitt pro Darlehensnehmer
= 3.318,99 €). Dabei handelt es sich regelmäßig um Fälle, in
denen wir bei der Beitreibung der Forderung bereits Schwierigkeiten hatten.
Auf Grund der im Darlehensvertrag enthaltenen Abtretungserklärung seitens
des Darlehensnehmers, steht uns in einem Insolvenzverfahren ein Absonderungsrecht
zu. Wir erhalten in den ersten 2 Jahren nach Eröffnung des Verfahrens
die abgetretenen, pfändbaren Einkommensanteile des Schuldners.
In einigen Fällen konnten wir dadurch Rückflüsse verzeichnen. Trotzdem
sind hier auf längere Sicht gesehen weitere Forderungsberichtigungen zu
erwarten.
Ergebnis der Stiftungsarbeit
Wie bereits einleitend dargestellt, leistet die Stiftung mit ihrer Arbeit einen
deutlichen Beitrag zur Vermeidung von Rückfallkriminalität.
Ohne die Hilfen durch den Resozialisierungsfonds wäre die Wiedergutmachung
der durch die Straftat eingetretenen Schäden in vielen Fällen nicht
möglich. Die schnelle Befriedigung der Gläubiger würde häufig scheitern.
In Fällen, in denen ein gerichtlich festgestellter Schmerzensgeldanspruch
besteht, sorgt die Stiftung weiterhin in der Regel für die möglichst ungekürzte
Erfüllung dieses Anspruchs.
Die Darlehen und Zuschüsse der Stiftung kommen somit nicht nur den Straffälligen,
sondern auch den Opfern von Straftaten zugute. Damit dient die
Arbeit der Stiftung gleichzeitig dem Opferschutz.
Zur
Startseite des Geschäftsberichts
|