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Geschäftsbericht 2011 - Tätigkeitsbericht
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Tätigkeitsbericht im Einzelnen

Neustart gGmbH, Beauftragte für die Stiftung, betreuende Bewährungshelferinnen und Bewährungshelfer und betreuende Stellen

Die Stiftung bedankt sich sehr bei der Neustart gGmbH, die in Baden-Württemberg die Aufgaben der Bewährungshilfe übernommen hat, bei den Beauftragten für die Stiftung, den betreuenden Bewährungshelferinnen und Bewährungshelfern, den Schuldnerberatungsstellen, den kommunalen und sozialen Einrichtungen für die gute Zusammenarbeit. Ihre vielfältige Unterstützung trägt maßgeblich zum Erfolg der Arbeit der Stiftung bei.

Und dass die Stiftungstätigkeit erfolgreich ist, belegen auch die nachstehenden Dankschreiben. Sie zeigen beispielhaft, dass die Darlehensnehmer, die ehemals Straffälligen aus Baden-Württemberg, die gewährten Hilfen zu schätzen wissen.

Darlehensnehmer B…

„..nachdem ich nun mein Darlehen vollständig abgezahlt habe, möchte ich die Gelegenheit nutzen und mich nochmals ganz herzlich für Ihre Unterstützung bedanken.
Nun sehe ich mit meiner Familie Licht am Ende des Tunnels, und wir können beginnen unser Leben neu zu ordnen.

Daher nochmals herzlichen Dank für Ihre Hilfe …“

oder Darlehensnehmer Z…

„ich habe heute meine letzte Darlehensrate überwiesen und möchte mich nochmals für Ihre Hilfe bedanken!
Ohne Ihre Unterstützung wäre die ganze Angelegenheit für mich wohl nicht so gut ausgegangen, eine Privatinsolvenz wäre unausweichlich gewesen und dies wollte ich mit allen Mitteln verhindern, was ich mit Ihrer Hilfe und der Hilfe der Schuldnerberatung auch geschafft habe.
Ich hoffe, dass Sie noch vielen anderen aus einer schwierigen Situation helfen können!“

Die überwiegende Zahl der Darlehensnehmer nutzt die ihnen von der Stiftung gebotene Chance zu einem wirtschaftlich geordneten Neuanfang.
Den meisten Darlehensnehmern stehen regelmäßig nur geringe finanzielle Mittel zur Verfügung. Trotzdem versuchen sie die Tilgungsraten wie vereinbart zu zahlen. Ihre Zahlungsmoral kann in Anbetracht aller Umstände als immer noch gut bezeichnet werden.

Finanzielle Probleme treten bei den Darlehensnehmern bei Verlust des Arbeitsplatzes, Familienzuwachs oder bei Wohnsitzwechsel auf.
Hier reagiert die Stiftung flexibel und gewährt auf Antrag Zahlungserleichterungen und ermäßigt oder stundet die Raten vorübergehend. Im Jahr 2011 war dies in 277 Fällen notwendig.

Leider teilen uns die Darlehensnehmer ihre wirtschaftlichen Schwierigkeiten oft erst auf Mahnschreiben mit. Den korrekten Umgang mit ihren Finanzen haben diese Darlehensnehmer noch nicht im wünschenswerten Umfang gelernt. In diesen Fällen muss durch ständigen Kontakt versucht werden, ihnen die Wichtigkeit der Tilgungszahlungen aufzuzeigen.

Sprachliche Schwierigkeiten und die damit verbundenen Hemmungen stehen einer Kontaktaufnahme oft im Weg. Hier ist die Stiftung auf die Unterstützung der betreuenden Bewährungshelfer / Stellen vor Ort angewiesen. Für diese Hilfe bedankt sich die Stiftung nochmals ausdrücklich.

Kommen Darlehensnehmer allerdings mit mehreren Raten in Rückstand und helfen keine Mahnungen oder persönliche Gespräche der betreuenden Stellen vor Ort, werden Vollstreckungsmaßnahmen eingeleitet.
In 87 Fällen haben wir die in den Darlehens- bzw. Sicherungsverträgen enthaltene Abtretungserklärung den Arbeitgebern oder sonstigen Leistungsverpflichteten zum Vollzug offen gelegt.

In hartnäckigen Fällen bleibt letztlich nur die gerichtliche Geltendmachung unserer Forderung. In 2011 wurden 11 Mahnbescheide und 10 Vollstreckungsbescheide erwirkt. 37 Zwangsvollstreckungsaufträge bzw. Aufträge zur Abnahme der eidesstattlichen Versicherung mussten erteilt werden. Bis Ende 2011 liegt in 168 laufenden Fällen ein Vollstreckungstitel vor, das sind ca. 25 v.H. der aktuell offenen Darlehen. Nur über diese Maßnahme kann in den meisten dieser Fälle ein Rückfluss realisiert werden.

Einige wenige Darlehensnehmer wurden erneut straffällig. Nach unserer Kenntnis waren 13 Schuldner (von aktuell 670 Darlehensnehmern) Ende 2011 inhaftiert. Von diesen erneut straffällig gewordenen Darlehensnehmern haben etliche ihre Tilgungszahlungen während der Haft, z.B. als Freigänger, fortgesetzt.

Darlehensnehmer, die sich nach einer Schuldensanierung über die Stiftung neu verschulden, versuchen über das Insolvenzverfahren ihre finanziellen Probleme zu lösen. Damit fällt auch unsere Forderung in das Insolvenzverfahren.
In allen Verfahren handelt es sich regelmäßig um Fälle, in denen wir bei der Beitreibung der Forderung bereits Schwierigkeiten hatten. In den meisten dieser Fälle liegt bereits ein Vollstreckungstitel vor.

In 100 Verfahren sind wir bisher als Insolvenzgläubiger beteiligt. Davon sind 21 Insolvenzverfahren bereits durchgeführt und Restschuldbefreiung wurde ausgesprochen. In diesen Verfahren mussten wir 73.760,40 € abschreiben. Unsere Restforderungen in den übrigen Verfahren belaufen sich auf 249.477,37 € (Durchschnitt pro Darlehensnehmer ca. 3.158,00 €).
Nach der im Sicherungs- und Forderungsabtretungsvertrag erklärten Abtretung seitens des Darlehensnehmers, steht uns in einem Insolvenzverfahren ein Absonderungsrecht zu. Soweit die Schuldner in einem Arbeitsverhältnis stehen und Abtretungserklärungen in den Arbeitsverträgen nicht ausgeschlossen sind, erhalten wir in den ersten 2 Jahren nach Eröffnung des Verfahrens die abgetretenen Einkommensanteile. In einigen Fällen konnten wir dadurch Rückflüsse verzeichnen.

Ergebnis der Stiftungsarbeit

Wie bereits einleitend dargestellt, leistet die Stiftung mit ihrer Arbeit einen deutlichen Beitrag zur Vermeidung von Rückfallkriminalität.

Ohne die Hilfen durch den Resozialisierungsfonds wäre die Wiedergutmachung der durch die Straftat eingetretenen Schäden in vielen Fällen nicht möglich.
Die schnelle Befriedigung der Gläubiger würde häufig scheitern.
In Fällen, in denen ein gerichtlich festgestellter Schmerzensgeldanspruch besteht, sorgt die Stiftung weiterhin in der Regel für die möglichst ungekürzte Erfüllung dieses Anspruchs.
Die Darlehen der Stiftung kommen somit nicht nur den Straffälligen, sondern auch den Opfern von Straftaten zugute. Damit dient die Arbeit der Stiftung gleichzeitig dem Opferschutz.

Die Stiftung „Resozialisierungsfonds Dr. Traugott Bender“ hat sich durch ihre beispielhafte und erfolgreiche Sanierungspraxis nicht nur in Baden-Württemberg, sondern bundesweit einen ausgezeichneten Ruf erarbeitet. Ihre Arbeit wird in Fachkreisen und von Gläubigern sehr geschätzt.

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  Letzte Aktualisierung: 21.01.2012
© 2012 Stiftung "Resozialisierungsfonds Dr. Traugott Bender" Zurück zur vorherigen Seite Nach oben