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Geschäftsbericht 2009 - Zur Geschäftstätigkeit der Stiftung

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Tätigkeitsbericht

Für Straffällige stellt eine erfolgreiche Schuldensanierung eine deutliche Verbesserung ihrer Situation dar. Dies ist meist die einzige Möglichkeit für einen Neuanfang in wirtschaftlich geordneten Verhältnissen. Im Laufe der Sanierung lernen sie oft genug erst den verantwortungsvollen Umgang mit ihren Finanzen. Ihre private und berufliche Lage erhält eine neue Perspektive. Die Sanierung der Schulden ist – wenn auch nicht der einzige– aber ein sehr entscheidender Beitrag zu einer erfolgreichen Resozialisierung eines Straffälligen.

Die Stiftung hilft überschuldeten Straffälligen aus Baden-Württemberg. Zu diesem Zweck strebt die Stiftung einen Interessenausgleich zwischen dem Schuldner und den Gläubigern an. Sie führt mit den Gläubigern Vergleichsverhandlungen und schließt außergerichtliche Vergleiche. In Höhe der Vergleichsbeträge gewährt die Stiftung dem Schuldner ein Darlehen. Die Vergleichsbeträge werden direkt an die Gläubiger ausbezahlt und damit sind die Schulden der Antragsteller abgelöst und die Gläubiger vergleichsweise befriedigt. Der Schuldner zahlt das Darlehen in monatlichen Raten an die Stiftung zurück.

Die Arbeit der Stiftung hilft, Rückfallkriminalität aus wirtschaftlicher Not zu vermeiden. Darüber hinaus leistet die Stiftung einen erheblichen Beitrag zum Erhalt des Rechtsfriedens.

Ein wichtiges Ziel der Sanierung ist auch die Wiedergutmachung. Schmerzensgeldforderungen werden regelmäßig in voller Höhe beglichen.

Die Darlehen der Stiftung kommen somit nicht nur den Straffälligen, sondern auch den Opfern von Straftaten zugute. Damit dient die Arbeit der Stiftung gleichzeitig dem Opferschutz.

Es gilt der Satz unseres Justizministers Professor Dr. Goll:
„Nicht rückfällige Täter sind immer noch der beste Opferschutz“

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  Letzte Aktualisierung: 16.01.2010
© 2010 Stiftung "Resozialisierungsfonds Dr. Traugott Bender" Zurück zur vorherigen Seite Nach oben