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Anträge und Bewilligungen
- Übersicht Darlehensbewilligungen
- Darlehenstilgung - Bestand an laufenden Darlehen
- Eingestellte Darlehen
- Abgeschriebene bzw. erlassene Darlehen
Seit Bestehen der Stiftung erhielten 3739 Straffällige aus Baden-Württemberg insgesamt 4013 Darlehen im Gesamtvolumen von 22.389.432,42 €.
Anträge und Bewilligungen
Bis auf einen abgelehnten Antrag konnte allen eingereichten Anträgen auf Gewährung eines Darlehens im Jahr 2011 entsprochen werden.
Es wurden 32 Darlehen weniger als im Jahr 2010 bewilligt. Insgesamt 133 Darlehen, darunter 8 Zusatzdarlehen (= weiteres zusätzliches Darlehen während des Tilgungszeitraums), mit einem Betrag von 329.073,62 € wurden ausbezahlt.
Übersicht Darlehensbewilligungen
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Jahr
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Anzahl Darlehen
(einschl. Zusatzdarlehen)
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Zusatzdarlehen
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Betrag in
€
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1975 - 1999
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2.460
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160
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15.391.348,09
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2000 |
175
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16 |
1.041.044,77 |
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2001 |
157
|
11
|
955.558,17
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2002 |
122
|
11
|
726.308,22
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2003
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111
|
4
|
685.636,30
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2004
|
116
|
7
|
520.215,20
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2005
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106
|
5
|
509.608,25
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2006 |
109 |
9 |
419.516,51 |
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2007 |
84 |
5 |
359.275,81
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| 2008 |
113 |
9 |
453.533,86 |
| 2009 |
162 |
11 |
459.882,85 |
| 2010 |
165 |
18 |
538.430,77 |
| 2011 |
133 |
8 |
329.073,62 |
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SUMMEN
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4.013
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274
|
22.389.432,42
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Darlehenstilgung - Bestand an laufenden Darlehen
Von den seit Bestehen der Stiftung gewährten Darlehen im Volumen von 22.389.432,42 € waren bis Ende 2011 insgesamt 19.716.363,37 € (88,06 %) in Form von Tilgungsleistungen an die Stiftung zurückbezahlt.
2616 Darlehensnehmer haben ihr Darlehen (einschließlich gewährter Zusatzdarlehen) vollständig getilgt (Darlehenssumme 15.302.452,80 €).
Aktuell sind 670 Darlehensnehmer in der Tilgungsphase.
2.345.773,10 € haben sie auf ihre Darlehen bereits bezahlt. Die restliche Forderung an diese Darlehensnehmer beträgt noch 1.620.085,93 € (ohne Kosten und Zinsen).
Eingestellte Darlehen
Ende des Jahres 2011 war in 73 Fällen die Beitreibung von (Rest-) Forderungen in Höhe von 252.170,88 € vorübergehend eingestellt. Die Einstellung erfolgt für einen - je nach Fall - bestimmten Zeitraum.
Gründe für die Einstellung sind überwiegend vorübergehende Tilgungsunfähigkeit (nach Abgabe der eidesstattlichen Versicherung) oder zeitweilige Unkenntnis von Wohnsitz oder Arbeitsplatz der Darlehensnehmer. Die Beitreibung der Restforderungen wird in diesen Fällen nach Ablauf der Einstellungszeit fortgesetzt. Nach den bisherigen Erfahrungen muss damit gerechnet werden, dass in einigen Fällen die Beitreibung erfolglos bleiben wird.
Abgeschriebene bzw. erlassene Darlehen
Bis Ende 2011 mussten seit Bestehen der Stiftung 455 (Rest-) Forderungen mit einem Gesamtbetrag von 1.052.983,13 € abgeschrieben oder erlassen werden.
Der Abschreibungsbedarf betrug damit 4,7 % der seit Bestehen der Stiftung insgesamt gewährten Darlehenssumme.
Abschreibungsgründe bzw. Gründe für den Erlass unserer Restforderung sind der Tod des Darlehensnehmers, der nicht zu ermittelnde Aufenthaltsort des Darlehensnehmers oder aber der Darlehensnehmer ist ständig auf Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialfall) angewiesen.
In besonders gelagerten Einzelfällen kommt es im Rahmen eines Vergleichs zum Verzicht auf die Restforderung.
Soweit wir als Gläubiger in einem Insolvenzverfahren beteiligt sind, ist unsere Forderung nach durchgeführtem Verfahren und Erteilung der Restschuldbefreiung abzuschreiben.
Klein- und Kleinstbeträge werden regelmäßig nicht mehr beigetrieben.
| Abschreibungsgrund |
Anzahl der Fälle |
Abschreibungsbetrag in € |
| Tod |
104 |
316.445,87 |
| Unbekannter Aufenthalt oder Sozialfall |
164 |
630.318,40 |
| Vergleich |
16 |
29.756,77 |
| Insolvenzverfahren |
21 |
73.760,40 |
| Kleinstbeträge |
150 |
2.701,69 |

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